Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Bistro Albisrieden, betrieben durch die La Pizza Buona GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
Vertragspartnerin ist die La Pizza Buona GmbH, Altstetterstrasse 239, 8048 Zürich, welche das Bistro Albisrieden betreibt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für Tisch- und Gruppenreservationen, Caterings, Events und Gutscheine des Bistro Albisrieden.
Abweichende Vereinbarungen in einer individuellen Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.
2. Anfrage, Einbeziehung der AGB und Vertragsabschluss
Eine Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die La Pizza Buona GmbH eine Reservation, Bestellung oder Offerte mündlich oder schriftlich bestätigt und die Kundschaft diese Bestätigung annimmt beziehungsweise die vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt.
Vor dem Vertragsabschluss wird auf diese AGB hingewiesen oder ein Link zu ihnen bereitgestellt. Mit der Annahme der Bestätigung erklärt sich die Kundschaft mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung einverstanden. Die Kundschaft prüft die Bestätigung und meldet Unstimmigkeiten ohne Verzögerung. Die jeweils anwendbare AGB-Fassung kann gespeichert oder ausgedruckt werden.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bezahlt werden kann bar, mit TWINT sowie mit den im Bistro akzeptierten Debit- und Kreditkarten. Zahlung auf Rechnung ist nur nach Vereinbarung möglich; die Zahlungsfrist beträgt zehn Tage ab Rechnungsdatum.
Offerten für Caterings und Events enthalten die vereinbarten Leistungen einschliesslich allfälliger Liefer-, Transport- und Personalkosten. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorgängiger Vereinbarung verrechnet.
4. Tischreservationen
Tischreservationen können bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt oder geändert werden. Bei einer späteren Absage bemühen wir uns um eine kulante Lösung.
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage kann eine Entschädigung von CHF 25.00 pro reservierten Platz verlangt werden, sofern die Plätze nicht anderweitig vergeben werden konnten und auf diese Regel vor der Bestätigung hingewiesen wurde. Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
5. Gruppen, Caterings und Events
Als Gruppenreservation gilt eine Reservation ab 25 Personen. Die definitive Personenzahl ist spätestens 48 Stunden vor dem Anlass mitzuteilen. Spätere Reduktionen können auf Grundlage der zuletzt bestätigten Personenzahl verrechnet werden, soweit entsprechende Vorbereitungen, Einkäufe oder andere nicht mehr vermeidbare Kosten bereits angefallen sind.
Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde, können bei einer Absage die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die nicht mehr vermeidbaren Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen verrechnet werden:
- bis 14 Kalendertage vor dem Anlass: keine Stornokosten;
- 13 bis 7 Kalendertage vorher: bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswerts;
- 6 Tage bis 48 Stunden vorher: bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswerts;
- weniger als 48 Stunden vorher: bis zu 80 % des vereinbarten Auftragswerts;
- bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungstag: bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswerts.
Angerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Leistungen und nicht mehr vermeidbare Kosten. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung bereits eingekaufter Waren werden berücksichtigt. Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für Caterings gilt das Liefergebiet Kanton Zürich. Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Die Zahlung erfolgt am Anlass oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
6. Angebot und Verfügbarkeit
Unsere Küche arbeitet mit frischen und saisonalen Produkten. Ist eine vereinbarte Zutat ausnahmsweise nicht in der erforderlichen Qualität verfügbar, dürfen wir sie durch eine gleichwertige Zutat ersetzen. Charakter, Qualität und vereinbarter Preis des Angebots bleiben dabei gewahrt. Wesentliche Änderungen sprechen wir vorgängig ab.
7. Allergien und Unverträglichkeiten
Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsbedürfnisse sind möglichst bei der Reservation oder Bestellung, spätestens jedoch vor der Zubereitung, mitzuteilen. Wir geben nach bestem Wissen Auskunft und treffen angemessene Vorkehrungen. In einer Küche, in der unterschiedliche Zutaten verarbeitet werden, können unbeabsichtigte Spuren jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
8. Gutscheine
Gutscheine sind übertragbar und können im Bistro für Speisen und Getränke eingesetzt werden. Sie werden von uns nicht vertraglich befristet; zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften bleiben vorbehalten. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Gutscheine können im Bistro abgeholt oder kostenlos per Post zugestellt werden. Der Postversand erfolgt nach Eingang des vollständigen Gutscheinwerts auf folgendes Konto:
La Pizza Buona GmbHIBAN: CH98 0900 0000 8844 0577 6
Bei der Überweisung sind Name und der Vermerk «Gutschein Bistro Albisrieden» anzugeben. Für Gutscheine besteht kein freiwilliges Widerrufsrecht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
9. Haftung
Die La Pizza Buona GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden und weitere zwingende gesetzliche Ansprüche bleibt unberührt.
10. Höhere Gewalt
Können vereinbarte Leistungen aufgrund von Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs nicht oder nur teilweise erbracht werden, informieren wir die Kundschaft möglichst rasch und suchen gemeinsam eine angemessene Ersatzlösung. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
11. Änderungen
Angebote, Sortimente und Preise können für zukünftige Bestellungen angepasst werden. Für bereits bestätigte Reservationen und Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Bestätigung vereinbarten Bedingungen. Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Vertragsabschlüsse.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände – insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten – vorgehen.
Stand: 18. September 2026
